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Informationen zur Strompreisbremse
Die Bundesregierung will mit den Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Die entsprechenden Gesetze hierzu sind im Wesentlichen am 24. Dezember 2022 in Kraft getreten.
Das Wichtigste vorweg: Unsere Kundeninnen und Kunden müssen nichts unternehmen, die Hilfe wird Ihnen automatisch gewährt, wir kümmern uns um alles.
Derzeit sind noch nicht alle Detailfragen geklärt. Deshalb passen wir unsere FAQ’s permanent der Entwicklung in den nächsten Wochen an. Alle Kundeninnen und Kunden erhalten von uns rechtzeitig vor der ersten Abschlagszahlung bis Ende Februar 2023 nochmals ein Schreiben mit Informationen zu den bisherigen und neuen monatlichen Abschlagszahlungen ab März 2023 sowie dem Entlastungsbetrag.
Fragen und Antworten zur Strompreisbremse
- Was ist die Strompreisbremse?
- Warum ist die Strompreisbremse notwendig?
- Erhalte ich die Entlastung? Was muss ich tun?
- Ab wann und wie lange erhalte ich eine Entlastung?
- Wie funktioniert die Strompreisbremse bei einem Jahresstromverbrauch weniger als 30.000 kWh?
- Wie funktioniert die Strompreisbremse bei einem Jahresstromverbrauch von 30.000 kWh und mehr?
- Wie ermitteln wir Ihr Entlastungskontingent?
- Wie hoch ist nun meine Entlastung und wie erhalte ich diese?
- Werde ich über die anstehende Entlastung informiert?
- Kann ich den Entlastungsbetrag beeinflussen wenn ich meine Abschläge oder meinen Stromverbrauch ändere?
- Kann ich die mir mitgeteilten Abschlagszahlungen anpassen?
- Lohnt es sich noch Strom zu sparen? Wird dann mein Entlastungsbetrag geringer?
- Ich möchte meinen Stromlieferanten wechseln – geht das mit der Strompreisbremse?
- Ich habe eine neue Entnahmestelle eingerichtet. Werde ich dafür auch entlastet?
- Gibt es Besonderheiten bei Wärmepumpen und E-Mobilität (Walbox)?
- Ich habe einen zeitvariablen Tarif, z.B. für eine Nachtspeicherheizung. Wie wird der zeitvariable Tarif berücksichtigt?