Support

Lorem ipsum dolor sit amet:

24h / 365days

We offer support for our customers

Mon - Fri 8:00am - 5:00pm (GMT +1)

Get in touch

Cybersteel Inc.
376-293 City Road, Suite 600
San Francisco, CA 94102

Have any questions?
+44 1234 567 890

Drop us a line
info@yourdomain.com

About us

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit.

Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa. Cum sociis natoque penatibus et magnis dis parturient montes, nascetur ridiculus mus. Donec quam felis, ultricies nec.

Have any Questions? +01 123 444 555

Wie ermitteln wir Ihr Entlastungskontingent?

Informationen zur Strompreisbremse

Die Bundesregierung will mit den Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Die entsprechenden Gesetze hierzu sind im Wesentlichen am 24. Dezember 2022 in Kraft getreten.

Das Wichtigste vorweg: Unsere Kundeninnen und Kunden müssen nichts unternehmen, die Hilfe wird Ihnen automatisch gewährt, wir kümmern uns um alles.

Derzeit sind noch nicht alle Detailfragen geklärt. Deshalb passen wir unsere FAQ’s permanent der Entwicklung in den nächsten Wochen an. Alle Kundeninnen und Kunden erhalten von uns rechtzeitig vor der ersten Abschlagszahlung bis Ende Februar 2023 nochmals ein Schreiben mit Informationen zu den bisherigen und neuen monatlichen Abschlagszahlungen ab März 2023 sowie dem Entlastungsbetrag.     

Wie ermitteln wir Ihr Entlastungskontingent?

Ihr individuelles Entlastungskontingent errechnet sich gemäß dem Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen (StromPBG) wie folgt:

  • Für Kunden*innen mit Standardlastprofilbilanzierung (SLP; trifft auf nahezu alle unsere Kunden*innen zu):

    80 % der aktuellen Jahresverbrauchsprognose. Diese entspricht i.d.R. Ihrem Jahresstromverbrauch 2022 und wir uns vom Stromnetzbetreiber zur Verfügung gestellt.


  • Für Kunden*innen ohne Standardlastprofilbilanzierung (mit intelligentem Messystem iMS oder mit registrierter Leistungsmessung RLM; i.d.R. größere bzw. energieintensive Unternehmen): 

    80 % des Stromverbrauchs im Kalenderjahr 2021.

    Für neue, nach dem 1. Januar 2021 eingerichtete Entnahmestellen, wird der anzusetzende bisherige Verbrauch geschätzt. Die Schätzung erfolgt auf Basis des ältesten vorliegenden 12-Monatszeitraums. Liegt einer solcher noch nicht vor, werden die bestehenden Monatsverbräuche auf 12 Monate hochgerechnet. Liegt auch noch kein Monatsverbrauch vor, wird keine Entlastung gewährt. 

Zuletzt aktualisiert am 12.03.2023 von Markus Laux.

Zurück

Copyright © Stadtwerke Annweiler am Trifels