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Informationen zur Strompreisbremse
Die Bundesregierung will mit den Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Die entsprechenden Gesetze hierzu sind im Wesentlichen am 24. Dezember 2022 in Kraft getreten.
Das Wichtigste vorweg: Unsere Kundeninnen und Kunden müssen nichts unternehmen, die Hilfe wird Ihnen automatisch gewährt, wir kümmern uns um alles.
Derzeit sind noch nicht alle Detailfragen geklärt. Deshalb passen wir unsere FAQ’s permanent der Entwicklung in den nächsten Wochen an. Alle Kundeninnen und Kunden erhalten von uns rechtzeitig vor der ersten Abschlagszahlung bis Ende Februar 2023 nochmals ein Schreiben mit Informationen zu den bisherigen und neuen monatlichen Abschlagszahlungen ab März 2023 sowie dem Entlastungsbetrag.
Wie hoch ist nun meine Entlastung und wie erhalte ich diese?
Beispiel für eine 4-köpfige Familie mit einem Jahresverbrauch in 2021 von 4.500 kWh in unserem Grundversorgungstarif Bruttoarbeitspreis 2023 in Höhe von 46,50 Cent/kWh :
Entlastungskontingent: 4.500 kWh davon 80 % = 3.600 kWh
Differenzbetrag: 46,50 ./. 40,00 Cent/kWh = 6,5 Cent/kWh
mtl. Entlastungsbetrag: 3.600 kWh x 6,5 Cent = 234 € p.a. ./. 12 Mon. = 19,50 € pro Monat
Der Entlastungsbetrag errechnet sich aus dem von uns für Ihren Stromtarif für 2023 in Rechnung gestellten Bruttoarbeitspreis abzüglich 40 Cent multipliziert mit dem Entlastungskontingent. Das Ergebnis wird durch 12 dividiert und reduziert in dieser Höhe die mtl. Abschlagszahlungen.
Ohne die Strompreisbremse würde im vorstehenden Beispiel unter Einbezug der Jahresgrundgebühr in den Monaten März bis Dezember jeweils ein Abschlag in Höhe von 223,65 € anfallen.
Dieser reduziert sich im Monat März (für Jan. bis März) um 3 x 19,50 € = 58,50 € und in den darauffolgenden Monaten jeweils um 19,50 €.
Die Jahresstromrechnung reduziert sich somit von 2.236,50 € durch die Strompreisbremse um 234 € auf 2.002,50 €.
Zuletzt aktualisiert am 09.01.2023 von Markus Laux.