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Unser Netz

In der Region verwurzelt.
Veröffentlichungspflichten Strom

Stadtwerke Annweiler

Stromnetzanschluss

WICHTIG:
Auch kleine Balkon-PV-Anlagen sowie alle Wallboxen sind vor der Installation/Inbetriebnahme bei uns anzumelden.

Damit ein Stromnetz zuverlässig und sicher betrieben werden kann, bedarf es klarer Regeln zum Anschluss und zur Änderung von Anlagen und Geräten in der Hausinstallation des Stromanschlussnehmers. Deshalb hat der Gesetzgeber u.a. die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) erlassen und die Stadtwerke Annweiler am Trifels haben für Anschlüsse in ihrem Stromnetz die „Technischen Anschlussbedingungen (TAB) 2007 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz“ für verbindlich erklärt. Diese legen insbesondere die Handlungspflichten des Netzbetreibers, des Errichters, Planers sowie des Anschlussnehmers und Anschlussnutzers von Kundenanlagen im Sinne von § 13 NAV (Elektrische Anlage) fest.

Insbesondere im Zusammenhang mit dem Anschluss von Erzeugungsanlagen (PV, Stromspeicher ...)) und der E-Mobilität bestehen oftmals Unsicherheiten. Ihr Elektroinstallateur verfügt i.d.R. über das notwendige Wissen und erledigt mit uns die notwendigen Meldungen und Abstimmungen.

 Bei Fragen/Unklarheiten helfen auch wir Ihnen gerne weiter. 

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