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Erläuterungen zur Stromrechnung
Wir erstellen die Stromrechnungen für unserer Kunden i.d.R. immer für ein Kalenderjahr. HIerzu werden von Ende November bis Anfang Januar des Folgejahres die Zählerstände ermittelt. Die Verbrauchsstellen/Haushalte erhalten hierzu Ende November von uns die erforderlichen Unterlagen und HInweise zur Zählerablesung.
Die Stromrechnungen werden bis Anfang Februar des Folgejahres von uns an die Verbraucher versandt. Verbraucher ist die Person, die den Strom entnimmt, bei selbst genutzten Häusern/Wohnungen der Eigentümer und bei Vermietung der Mieter. Da wir in unserem Geschäftsgebiet auch für die Wasserversorgung zuständig sind, fassen wir Strom und Wasser mit Abwasser auf einem Vordruck zusammen. Beim Wasser- und Abwasser handelt es sich förmlich um einen öffentlich-rechtlchen "Bescheid" und beim Strom um eine "Rechnung". Daher sind die Formulare auch mit "Rechnung und Abgabenbescheid" überschrieben und enthalten umfangreiche gesetzliche, verwaltungsrechtliche und verbrauchschutzrechtliche Bestandteile und Hinweise. Dies führt dazu, dass die Rechnungen und Abgabenbescheide sehr umfangreich und nicht immer nachvollziehbar sind. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen in dem folgenden Dokument eine Musterstromrechnung mit zahlreichen Erläuterungen und Hinweisen zur Verfügung.
Für den Wasser- und Abwasserbescheid enthalten Sie die entsprechenden Erläuterungen und Hinweise hier.