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Wir erstellen die Abgabebescheide für Wasser und Abwasser i.d.R. immer für ein Kalenderjahr. HIerzu werden von Ende November bis Anfang Januar des Folgejahres die Zählerstände ermittelt. Die Verbrauchsstellen/Haushalte erhalten Ende November von uns die erforderlichen Unterlagen und Hinweise zur Zählerablesung.
Die Wasser- und Abwasserabgabenbescheide werden bis Anfang Februar des Folgejahres von uns versandt. Den Wasser- und Abwasserbescheid erhält die Person, die im entsprechenden Zeitraum im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Wird z.B. einen Immobilie von einem Mieter genutzt, rechnet dann der Eigentümer i.d.R. über die Nebenkostenabrechnung die entsprechenden Kosten ab. Da wir in der Stadt Annweiler neben dem Wasser/Abwasser auch Strom anbieten, fassen wir Strom und Wasser mit Abwasser auf einem Vordruck zusammen. Beim Wasser- und Abwasser handelt es sich förmlich um einen öffentlich-rechtlchen "Bescheid" und beim Strom um eine "Rechnung". Daher sind die Formulare auch mit "Rechnung und Abgabenbescheid" überschrieben und enthalten umfangreiche gesetzliche, verwaltungsrechtliche und verbrauchschutzrechtliche Bestandteile und Hinweise. Dies führt dazu, dass die Rechnungen und Abgabenbescheide sehr umfangreich und nicht immer nachvollziehbar sind. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen in dem folgenden Dokument einen Musterwasser- und Abwasserabgabenbescheid mit zahlreichen Erläuterungen und Hinweisen zur Verfügung.
Für die Stromrechnung erhalten Sie die entsprechenden Erläuterungen und Hinweise hier.