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Informationen zur Strompreisbremse
Die Bundesregierung will mit den Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Die entsprechenden Gesetze hierzu sind im Wesentlichen am 24. Dezember 2022 in Kraft getreten.
Das Wichtigste vorweg: Unsere Kundeninnen und Kunden müssen nichts unternehmen, die Hilfe wird Ihnen automatisch gewährt, wir kümmern uns um alles.
Derzeit sind noch nicht alle Detailfragen geklärt. Deshalb passen wir unsere FAQ’s permanent der Entwicklung in den nächsten Wochen an. Alle Kundeninnen und Kunden erhalten von uns rechtzeitig vor der ersten Abschlagszahlung bis Ende Februar 2023 nochmals ein Schreiben mit Informationen zu den bisherigen und neuen monatlichen Abschlagszahlungen ab März 2023 sowie dem Entlastungsbetrag.
Kann ich den Entlastungsbetrag beeinflussen wenn ich meine Abschläge oder meinen Stromverbrauch ändere?
Die Höhe des Entlastungsbetrages hängt weder von der Höhe Ihrer monatlichen Abschlagszahlungen noch von Ihrem Stromverbrauch im Entlastungszeitraum (1.1.2023 bis 30.4.2024) ab.
Basis für den Entlastungsbetrag ist i.d.R. die Verbrauchsprognose zum Stichtag 30.09.2022 bzw. ihr Stromverbrauch des Jahres 2021.
Zuletzt aktualisiert am 09.01.2023 von Markus Laux.