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Mehrwertsteueränderung zum 1.7.2020
2020-07-01 16:15
von Markus Laux

Mehrwertsteuersenkung zum 1.7.2020

Die Stadtwerke Annweiler am Trifels, die Verbandsgemeindewerke Annweiler am Trifels und die Trifels Gas GmbH informieren Ihre Kunden zur Mehrsteuerabsenkung ab dem 1.7.2020:

Wir geben die Absenkung der Mehrwertsteuer beim Strom und Gas von 19 % auf 16 % sowie beim Wasser von 7 % auf 5 % in voller Höhe an unsere Kunden weiter.  

Da die Rechnungen und Abgabebescheide für unsere Kunden bei uns auf den Stichtag 31.12.2020 erstellt und auch die Zählerstände ermittelt werden, kommt aus heutiger Sicht der jeweils reduzierte Mehrwertsteuersatz nicht nur im 2. Halbjahr 2020 sondern für den kompletten Verbrauch im Zeitraum 1.1.2020 bis 31.12.2020 zur Anwendung.  Vorstehender Sachverhalt steht noch unter dem Vorbehalt „aus heutiger Sicht“, da die finale Klärung und Bestätigung hierzu noch aussteht.

Generell gilt, dass die Kunden zum Stichtag 30.06.2020 keine Zählerstände für Strom, Gas oder Wasser an uns weitergeben sollten. Eine Zwischenabrechnung zum 30.06.2020 führen wir aus heutiger Sicht nicht durch, da wir dann unseren Kunden die Mehrwertsteuersenkung nur anteilig für das 2. Halbjahr 2020 weitergeben dürfen und dies für unsere Kunden von Nachteil wäre. Die in diversen Medien ausgesprochene Empfehlung wegen der Mehrsteuersenkung den Energielieferanten zum 30.06.2020 Zählerstände für Strom, Gas und Wasser weiter zu geben, wäre für unsere Kunden nachteilig.

Die Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen wird aufgrund der im Einzelfall überschaubaren Auswirkungen der Umsatzsteuersenkung nicht angepasst. Die Mehrwertsteuerreduzierung schlägt sich somit erst in einer geringeren Jahresverbrauchsabrechnung nieder. 


Weitere wichtige Information für unsere Kunden, die eine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abgeben: nbsp]
Da die zu Beginn des Jahres 2020 versandten Rechnungen und Abgabebescheide bei den monatlichen Abschlagszahlungen für das ganze Jahr 2020 eine Mehrwertsteuer von 19 % ausweisen, führen wir diese 19 % auch im Zeitraum 1.7. bis 31.12.2020 an das Finanzamt ab. Somit können in den Umsatzsteuervoranmeldungen auch weiterhin 19 % Vorsteuer geltend gemacht werden. Anfang 2021 erfolgt dann mit der Erstellung und dem Versand der Jahresverbrauchsabrechnungen für 2020 die Richtigstellung der Umsatzsteuer auf 16 % und zwar, aus heutiger Sicht, durchgehend für das ganze Jahr 2020. Diese Vorgehensweise ist für die Energieversorger mit dem Bundesfinanzministerium abgestimmt und erspart das Erstellen und Versenden von geänderten Abschlagsplänen. Bitte leiten Sie diese Information ggf. auch an Ihren Steuerberater weiter.

Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 06346 3009-0 oder per E-Mail an info@stadtwerke-annweiler.de gerne zur Verfügung.  

 

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