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Mehrwertsteuersenkung zum 1.7.2020
Die Stadtwerke Annweiler am Trifels, die Verbandsgemeindewerke Annweiler am Trifels und die Trifels Gas GmbH informieren Ihre Kunden zur Mehrsteuerabsenkung ab dem 1.7.2020:
Wir geben die Absenkung der Mehrwertsteuer beim Strom und Gas von 19 % auf 16 % sowie beim Wasser von 7 % auf 5 % in voller Höhe und für den kompletten Verbrauch im Jahr 2020 an unsere Kunden weiter.
Da wir die Rechnungen und Abgabebescheide für unsere Kunden auf den Stichtag 31.12.2020 erstellen und auch die Zählerstände auf diesen Stichtag ermitteln, können wir unseren Kunden den jeweils reduzierten Mehrwertsteuersatz nicht nur für das 2. Halbjahr 2020 sondern für den kompletten Verbrauch im Zeitraum 1.1.2020 bis 31.12.2020 weitergeben.
Unsere Kunden sollten zum Stichtag 30.06.2020 keine Zählerstände für Strom, Gas oder Wasser an uns weitergeben. Eine Zwischenabrechnung zum 30.06.2020 führen wir nicht durch, da wir dann unseren Kunden die Mehrwertsteuersenkung nur anteilig für das 2. Halbjahr 2020 weitergeben dürften. Die in diversen Medien ausgesprochene Empfehlung, wegen der Mehrsteuersenkung den Energielieferanten zum 30.06.2020 Zählerstände für Strom, Gas und Wasser weiter zu geben, wäre für unsere Kunden somit nachteilig.
Die Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen wird aufgrund der im Einzelfall überschaubaren Auswirkungen der Umsatzsteuersenkung nicht angepasst. Die Mehrwertsteuerreduzierung schlägt sich somit erst in einer geringeren Jahresverbrauchsabrechnung nieder. Wünscht ein Kunde die Reduzierung seiner monatlichen Abschlagszahlung, kann er gerne auf uns zukommen.
Weitere wichtige Information für unsere Kunden, die eine Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abgeben:
STROM und WASSER: Da die zu Beginn des Jahres 2020 versandten Rechnungen und Abgabebescheide bei den monatlichen Abschlagszahlungen für das ganze Jahr 2020 eine Mehrwertsteuer von 19 % ausweisen, führen wir diese 19 % auch im Zeitraum 1.7. bis 31.12.2020 an das Finanzamt ab. Somit können in den Umsatzsteuervoranmeldungen auch weiterhin 19 % Vorsteuer geltend gemacht werden. Anfang 2021 erfolgt dann mit der Erstellung und dem Versand der Jahresverbrauchsabrechnungen für 2020 die Richtigstellung der Umsatzsteuer auf 16 % durchgehend für das ganze Jahr 2020. Diese Vorgehensweise ist für die Energieversorger mit dem Bundesfinanzministerium abgestimmt und erspart das Erstellen und Versenden von geänderten Abschlagsplänen. Bitte leiten Sie diese Information ggf. auch an Ihren Steuerberater weiter.
GAS: Beim Gas werden technisch bedingt bei den monatlichen Abschlägen ab Juli 2020 bis Dezember 2020 von der Trifels Gas GmbH lediglich 16 % Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt und somit können für diese Abschlagszahlungen auch nur 16 % Vorsteuer geltend gemacht werden. Anfang 2021 erfolgt dann mit der Erstellung und dem Versand der Jahresverbrauchsabrechnungen für 2020 die Richtigstellung der Umsatzsteuer auf 16 % durchgehend für das ganze Jahr 2020. Bitte leiten Sie diese Information ggf. auch an Ihren Steuerberater weiter.
Wir, die Stadt- und Verbandsgemeindewerke Annweiler am Trifels sowie die Trifels Gas GmbH sind als regionale Energieversorger davon überzeugt, mit der von uns gewählten Vorgehensweise im bestmöglichen Interesse unserer Kunden zu handeln.
Explizit möchten wir noch darauf hinweisen, dass vorstehende Ausführungen nur für unsere Kunden gelten. Abnehmern, die Strom oder Gas von anderen Unternehmen beziehen, empfehlen wir die Umsetzungsmodalitäten bei Ihrem jeweiligen Versorger zu erfragen.
Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 06346 3009-0 oder per E-Mail an info@stadtwerke-annweiler.de gerne zur Verfügung.