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Wann soll ich den Zählerstand ablesen?
Sie müssen den Zählerstand nicht exakt am 31.12. ablesen. Sie können dies bereits am Tag des Eingangs des Ableseschreibens bzw. der Ablese-Email erledigen und den Stand mit dem Ablesedatum sofort online eingeben oder aber über die Ablesekarte an uns zurück melden. Die Ablesung sollte bis spätestens 31.12. erfolgen der Stand bis spätestens 5.1. des Folgejahres bei uns vorliegen. Später eingehende Zählerstände können bei der Jahresabrechnung dann nicht mehr berücksichtigt werden.
Sofern der Zählerstand nicht exakt am 31.12. abgelesen worden ist, führen wir anhand Ihres Verbrauchs, ermittelt aus der der letztjährigen Verbrauchsabrechnung und dem neu abgelesenen Zählerstand eine Hochrechnung auf den 31.12. durch.
Zuletzt aktualisiert am 09.12.2021 von Markus Laux.
Wann soll ich den Zählerstand ablesen?
Sie müssen den Zählerstand nicht exakt am 31.12. ablesen. Sie können dies bereits am Tag des Eingangs des Ableseschreibens bzw. der Ablese-Email erledigen und den Stand mit dem Ablesedatum sofort online eingeben oder aber über die Ablesekarte an uns zurück melden. Die Ablesung sollte bis spätestens 31.12. erfolgen der Stand bis spätestens 5.1. des Folgejahres bei uns vorliegen. Später eingehende Zählerstände können bei der Jahresabrechnung dann nicht mehr berücksichtigt werden.
Sofern der Zählerstand nicht exakt am 31.12. abgelesen worden ist, führen wir anhand Ihres Verbrauchs, ermittelt aus der der letztjährigen Verbrauchsabrechnung und dem neu abgelesenen Zählerstand eine Hochrechnung auf den 31.12. durch.
Zuletzt aktualisiert am 09.12.2021 von Markus Laux.